Zahnärztliche Chirurgie

Definition:

Das Gebiet der zahnärztlichen Chirurgie umfasst Eingriffe im Mundraum, welche die Zähne, den Kiefer und die dort vorhandenen Weichgewebe betreffen.

Indikation:

Zahnärztliche Operationen können in verschiedenen Fällen notwendig werden.

  1. Zahnextraktionen
    Zähne, die aufgrund fortgeschrittener Zerstörung der Zahnhartsubstanz (Karies) oder des Zahnhalteapparates (Parodontitis) nicht mehr erhaltungswürdig sind, gezogen werden. Hierbei ist das Ärzteteam unter anderem auf umfangreiche Zahnsanierungen bei multimorbiden Patienten oder bei Patienten die aufgrund einer Tumorerkrankung vor einer Bestrahlung stehen und deshalb oralchirurgisch saniert werden müssen, spezialisiert. Auch eine geplante Medikation mit Bisphosphonaten erfordert unbedingt vor Ansetzen des Medikaments eine zahnärztliche Untersuchung und gegebenenfalls eine chirurgische Sanierung.
  2. Weisheitszahnentfernungen
    Die operative Entfernung von verlagerten oder aufgrund Platzmangel nicht vollständig in die Mundhöhle durchgebrochenen Weisheitszähnen stellt einen Standardeingriff in der zahnärztlichen Chirurgie dar. Trotzdem erfordert in manchen Fällen die schwierige Lage von Weisheitszähnen z.B. in Nervnähe besondere Vorsicht und Kompetenz des Operateurs im chirurgischen Vorgehen.
  3. Operative Freilegung von verlagerten Zähnen
    Dieser Eingriff kann notwendig werden bei Zähnen, die nicht von selbst in die Mundhöhle durchbrechen und sich in die Zahnreihe einordnen. Oft wird dieses Problem vom behandelnden Kieferorthopäden erkannt und der Patient wird in die kieferchirurgische Ambulanz überwiesen. Nach erfolgter Freilegungsoperation hat nun der Kieferorthopäde die Möglichkeit mit Hilfe der angebrachten Drähte den Zahn in die Zahnreihe einzugliedern.
  4. Einbringen von Ankerschrauben zur Unterstützung der kieferorthopädischen Therapie
    Ankerschrauben werden in einem kurzen operativen Eingriff in den Kiefer eingebracht und bieten dem Kieferorthopäden eine sichere Verankerung seiner kieferorthopädischen Apparatur.
  5. Wurzelspitzenresektion
    Hierunter versteht man den Versuch des Zahnerhaltes durch Abtrennen einer chronisch entzündeten Wurzelspitze (Wurzelspitzenresektion). Auch abgebrochene Wurzelkanalinstrumente oder stark gekrümmte Wurzeln, die vom Zahnarzt nicht ausreichend behandelt werden können, stellen eine Indikation für eine Wurzelspitzenresektion dar. Besonders bei Zähnen im Seitenzahngebiet, in dem die Einsicht und deshalb auch die gesamte Operation erschwert sind, ist das besondere Geschick des Operateurs gefragt, damit ein erfolgreiches Behandlungsergebnis resultiert. Der Erfolg einer Wurzelspitzenresektion hängt nicht zuletzt auch von der durchgeführten Vorbehandlung (Wurzelbehandlung) und der Vorschädigung des Zahnes ab. Ist an einem Zahn bereits eine Wurzelspitzenresektion durchgeführt worden, die nicht zum Erfolg geführt hat, so ist die Prognose für einen weiteren chirurgischen Erhaltungsversuch eher schlecht.
  6. Zahntransplantationen
    Bei einer Zahntransplantation wird ein Zahn von einem Ort des Kiefers an einen anderen Ort des Kiefers verpflanzt, was unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein kann. Hierbei muss die Lücke, in die der zu transplantierende Zahn gesetzt werden soll, groß genug sein. Diese kann entweder durch den Verlust eines Zahnes entstehen oder durch die Nichtanlage eines bleibenden Zahnes schon vorhanden sein. Als zu transplantierende Zähne bieten sich meist die Weisheitszähne an, die andernfalls entfernt würden. Die Prognose für eine Zahntransplantation ist meist gut. Der Erfolg hängt von der Zeit nach der Operation ab. Der transplantierte Zahn muss für mehrere Wochen geschient werden, damit er richtig im Kiefer einwachsen kann. Wichtig sind hierbei regelmäßige Kontrollen nach der Operation.
  7. Behandlung von Zahnverletzungen
    Durch Unfälle im Haushalt, Straßenverkehr oder in der Freizeit kann es zu Zahnverletzungen kommen, die der Zahnarzt als Zahntrauma bezeichnet. Diese Zahnverletzungen können unterschiedlicher Ausprägung sein. Sie reichen vom Abschlagen einer kleinen Ecke eines Zahnes bis hin zum Ausschlagen eines oder sogar mehrerer Zähne. Die Therapie einer solchen Verletzung richtet sich nach der Art des Traumas. Bei einfachen Zahnverletzungen genügt die Wiederherstellung der ursprünglichen Zahnform mithilfe eines plastischen Füllungsmaterials etc., bei schwereren Verletzungen ist u. U. die Wurzelbehandlung des betroffenen Zahnes notwendig. Bei rechtzeitiger erster Hilfe kann auch ein verlorener Zähne wieder in sein Zahnfach eingesetzt werden. Anschließend wird der Zahn mit einer Schiene fixiert bis er wieder vollständig angewachsen ist und fest sitzt.
    Der Erfolg dieser Behandlung hängt hierbei davon ab, wie viel Zeit seit dem Unfall vergangen ist, und wie der Zahn gerettet wurde. Idealerweise wird er steril und feucht transportiert, am besten in einer Zahnrettungsbox aus der Apotheke.
    Ob das Zurücksetzen eines ausgeschlagenen Zahnes sinnvoll ist, muss der behandelnde Arzt entscheiden. Grundsätzlich wird ein Rettungsversuch allerdings nur bei bleibenden Zähnen unternommen, bei Milchzähnen ist ein Zurücksetzen in den Mund nicht sinnvoll.
  8. Parodontalchirurgie
    Neben gesunden Zähnen für ein schönes Lächeln ist ein gesundes Zahnfleisch ebenso wichtig. Dieses liegt straff an den Zähnen an und verhindert das Eindringen schädlicher Mikroorganismen in den Körper. Außerdem bedeckt es den Knochen, in dem die Zähne fest verankert sind. Durch eine Entzündung und Erkrankung des Zahnfleisches (Parodontitis) ist diese Schutzfunktion nicht mehr gewährleistet und Zahnfleisch und Knochen ziehen sich zurück. Der Zahn verliert seinen Halt und wird locker. Hier gilt es, eine solche Erkrankung, die sich meist mit Zahnfleischbluten ankündigt, rechtzeitig zu erkennen und zu therapieren. Dies geschieht in der Regel beim Hauszahnarzt.
    Zurückgewichenes Zahnfleisch kann in bestimmten Fällen durch ein spezielles Vorgehen auch rekonstruiert werden, wenn z. B. Zahnhälse durch Parodontitis oder auch durch eine falsche Putztechnik frei liegen. Um solche Defekte zu decken, werden mikrochirurgisch kleine Gewebeanteile zumeist aus dem Gaumen entnommen und in den Zahnfleischdefekt transplantiert. Die Prognose einer solchen Defektdeckung hängt vom Ausmaß des jeweiligen Defektes ab und sollte individuell besprochen werden.
  9. Operative Entfernung von Kieferzysten
    Als Zysten bezeichnet man Hohlräume im Kieferknochen oder dem Weichteilgewebe, die mit Flüssigkeit gefüllt sind und von einer Bindegewebskapsel umgeben sind. Sie entstehen entweder durch Entzündungen oder Entwicklungsstörungen. Zysten im Kieferbereich verursachen oft keinerlei Beschwerden und werden so oft nur zufällig auf Röntgenbildern entdeckt. Mit zunehmender Größe kann der Druck auf umliegendes Gewebe steigen und dadurch können Schäden und Schmerzen entstehen. Die Therapie besteht in der operativen Entfernung der Zyste (Zystektomie) oder sollte es sich um eine sehr große Zyste handeln, bzw. die Gefahr einer Schädigung von umliegenden Strukturen bei der Entfernung zu groß sein, kann zunächst auf eine vollständige Entfernung verzichtet und die Zyste zunächst operativ eröffnet werden. Nach und nach wächst dann der durch die Zyste entstandene Hohlraum wieder zu.
  10. Operative Korrektur von Lippen- und Zungenbändchen
    Durch tief einstrahlende Lippenbändchen zumeist in der Oberkieferfront kann es zu einer Zahnlücke zwischen den beiden oberen Frontzähnen kommen. Diese Lücke ist oft unschön und kann durch einen einfachen operativen Eingriff behoben werden. Das Lippenbändchen wird mit einer speziellen Technik durchtrennt und in einiger Entfernung zu den Zähnen wieder befestigt. Durch ein ähnliches Vorgehen kann auch ein zu straffes Zungenbändchen korrigiert werden, damit die Zunge in ihrer Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt ist.
  11. Abszessbehandlungen
    Ein Abszess ist eine abgekapselte Eiteransammlung, die in den meisten Fällen durch Bakterien hervorgerufen wird. Dringen diese z.B. in eine Wunde ein, kann es zu einer sehr schmerzhaften Schwellung im Gewebe kommen, die operativ behandelt werden muss. Oft fühlen sich die betroffenen Patienten sehr schwach und leiden mitunter an Fieber. Auch eine fortgeschrittene Zerstörung eines Zahnes kann dazu führen, dass Bakterien über den Nervkanal in das umliegende Gewebe eindringen und es zu einer Abszessbildung kommt. Die Vorstufe eines Abszesses, das Infiltrat kann mit einem Antibiotikum behandelt werden. Ist der Abszess bereits eingeschmolzen, muss die Abszesshöhle operativ eröffnet werden. Anschließend wird eine Drainage angelegt, die den Abfluss des Eiters in der nächsten Zeit garantiert, bis die Infektion ausgeheilt ist. Je nach Ausmaß der Infektion ist evtl. auch eine Antibiotikagabe über die Vene notwendig. Diese erfordert dann die stationäre Aufnahme des Patienten für einige Tage.
  12. Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen
    Die Erkennung von Veränderungen in der Mundhöhle ist eine wichtige Aufgabe des Zahnarztes, der bei regelmäßigen Kontrolluntersuchungen Auffälligkeiten entdeckt. Jedoch auch der Patient selbst kann Veränderungen an der Mundschleimhaut feststellen. Weitere Schritte zur genaueren Abklärung der Veränderungen können dann in die Wege geleitet werden. Das Gebiet der Mundschleimhauterkrankungen ist ein sehr großes und erfordert je nach Diagnose, die zumeist nach einer histologischen Untersuchung einer Gewebeprobe gestellt wird, eine unterschiedliche Therapie. Besonderes Augenmerk hierbei liegt jedoch auf der Diagnostik und Behandlung von Präkanzerosen (Krebsvorstufen).

Methoden:

Oralchirurgische Eingriffe können entweder in örtlicher Betäubung, in Dämmerschlaf oder in Vollnarkose erfolgen. Die Art der Schmerzausschaltung hängt hier unter anderem vom Umfang der Operation ab. Für ängstliche bis sehr ängstliche oder für sehr schmerzempfindliche Patienten ist die Wahl eines Dämmerschlafes oder sogar einer Vollnarkose eine gute Möglichkeit einen zahnärztlich chirurgischen Eingriff besser zu überstehen. Hierbei wird individuell auf den jeweiligen Patienten und Behandlungsfall eingegangen.

Behandlungsablauf:

Nach Durchlaufen der nötigen klinischen und radiologischen Voruntersuchungen kann ein Operationstermin für den jeweiligen Eingriff vereinbart werden. Ein Kontrolltermin zur Überprüfung der Wundheilung ist einige Tage nach der Operation notwendig.
Von der Art des Eingriffes hängt auch der weitere Verlauf der Behandlung ab und muss individuelle auf den jeweiligen Behandlungsfall abgestimmt sein.

[nach oben]